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Sachmerkmalleisten

Dei Zusammenstellung und Anordnung der für eine Gegenstandsgruppe relevanten Sachmerkmale wird Sachmerkmalleiste genannt. Die Definition erfolgt nach der DIN 4000, unter Begriffserklärungen finden sich diesbezüglich weitere Definitionen.

Die Basis einer Sachmerkmalleiste bildet die Einteilung von Teilen in Gruppen, so dass zwischen deren Mitgliedern Ähnlichkeitsbeziehungen entstehen. Ein Klassifizierungssystem erfasst und vergleicht die signifikanten Merkmale von Objekten. Nach den Normen DIN 4000 und DIN 4001 hat sich das System der Sachmerkmale durchgesetzt. Dessen Vorteile werden im Folgenden dargestellt:

  • Die rein mengenmäßige Erfassung zählbarer Teileeigenschaften (funktional, konstruktiv oder fertigungstechnisch orientierte Sachmerkmale) ist ein Merkmal für ein allgemeines Klassifizierungssystem.
  • Wird eine Identifizierungsnummer im Sinne eines "Eindeutigkeits-Sachmerkmals" eingeführt, so weist es die Vorteile eines Parallelnummernsysteme auf.
  • Die Gliederung des Teilespektrums in Gegenstandsgruppen und der Gegenstände mit beschreibenden Sachmerkmalen wird sowohl eine Grob- als auch eine Feinklassierung unterstützt.
  • Die Vererbung von Sachmerkmalen über die Hierarchieebenen wird ermöglicht.
  • Sie lassen sich leicht auf IT-Systemen, insbesondere relationalen Datenbanken abbilden.

Charakteristisch für die Anwendung der Sachmerkmalleisten in der Konstruktion ist die Beschreibung der Teilgruppen aufgrund:

  • der Tabellen- und Sortenzeichnungen, die die Gestalt der Teile einer Teilefamilie parametrisieren, das bedeutet mit variablen Abmessungen darstellt, sowie
  • der zugehörigen Sachmerkmal-Verzeichnisse zur Klassifizierung und Abmessungsbeschreibung.

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